Schädlingsbefall in der Mietwohnung – Wer trägt die Kosten für den Kammerjäger?
Befinden sich die Schädlinge erst einmal im Haus oder in der Wohnung, ist es oftmals notwendig eine Schädlingsbekämpfung durchführen zu lassen. Und zeitgleich stellt sich die Frage: Wer kommt eigentlich für die Kosten und Schäden auf – Mieter oder Vermieter?
Die Kostenfrage beim Schädlingsbefall in der Mietwohnung
Zwischen Mieter und Vermieter kann es vielerlei Situationen geben, die zu Ungereimtheiten führen. Eine davon ist der plötzliche und im schlimmeren Fall dauerhafte Ungezieferbefall in der Mietwohnung. Das Mietrecht wird in diesen Fällen örtlich sehr unterschiedlich gehandhabt, es gibt keine bundesweite Vereinheitlichung. Konnte die Verantwortlichkeit geklärt werden, fragt sich der Vermieter, wer denn beim Schädlingsbefall bezahlt? Und der Mieter fragt sich, ob er im Fall eine Mietminderung wegen Ungeziefer geltend machen kann.
Vermieter-Pflicht – Schädlingsbefall vorbeugen
Der Vermieter hat dem Mieter bewohnbaren, also vollkommen Ungeziefer-freien Wohnraum zur Verfügung zu stellen, dazu ist er verpflichtet.
Mieter-Pflicht – Schädlingsbefall vermeiden
Der Mieter ist in umgekehrten Fall dazu verpflichtet, die Mietwohnung regelmäßig zu reinigen und zu pflegen und folglich nach Möglichkeit frei von Ungeziefer zu halten.
Fügt einer von beiden dem anderen Schaden zu, dann greift Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch und verpflichtet ihn den verschuldeten und verursachten Schaden zu ersetzen. Dies trifft auch auf einen Schädlingsbefall der Mietwohnung zu. Zum einen besteht seitens des Vermieters die Möglichkeit auf Kostenersatz für die Schädlingsbekämpfung durch den Mieter. Dieser wiederum kann der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung wegen Ungezieferbefall in der Wohnung geltend zu machen.
Letztlich ist das also alles eine Rechtsfrage und im Fall der Fälle ist man gut beraten einen Anwalt zurate zu ziehen. Nachfolgend ein paar Beispiele zu Mietminderungen in der aktuellen Rechtsprechung:
-Mäuse in Stadtwohnung im Erd- und im Obergeschoss, je nach Befall: bis zu 100 %
-Kugelkäferplage mit Schimmelbefall: 50 %
-Nistende Tauben am Obergeschossfenster: bis zu 30 %
-Kakerlakenbefall: 10 %
Kostenübernahme für Schädlingsbekämpfung durch Versicherung?
Es kommen für die Kostenübernahme zwei Versicherungstypen infrage. Zum einen die Wohngebäudeversicherung und zum anderen die Hausratversicherung. Beachten muss man allerdings, dass heutzutage die Tarife zumeist in Basis, Standard und Komfort unterteilt sind. Häufig ist es der Fall, dass in Basis- und auch Standardtarifen die Kostenübernahme bei einem Schädlingsbefall nicht beinhaltet sind. Man sollte also frühzeitig in den Versicherungsschein schauen.
Rechnen muss man definitiv mit Leistungsausschlüssen. So ist beispielsweise ein Befall von Holzwürmern sowie Termiten trotz einer Kostenübernahme für Schädlingsbefall oftmals vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ein Wespennest, das den Nachmittagskaffee auf der Terrasse stört, bedeutet Einschränkungen. Da Wespen unter Naturschutz stehen, darf nur die Feuerwehr oder ein Kammerjäger das Nest entfernen. Beinhaltet die Versicherung eine entsprechende Klausel, werden die Kosten für die Entfernung übernommen.
In vielerlei Fällen lohnt es sich zusätzlich eine sogenannten Haus- und Wohnungsschutzbrief abzuschließen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 20 bis 60 Euro pro Jahr. Er beinhaltet die Kostenübernahme für die Schädlingsbekämpfung.